10-Punkte Arbeitsplan "Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels"
Der 10-Punkte Arbeitsplan wurde nach dem Extremhochwasser im Juli 2021 vom Umweltministerium NRW erarbeitet. Er stellt die Grundlage für die schwerpunktmäßigen Aufgaben der kommenden Jahre zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Zeiten des Klimawandels dar.
Lernen aus dem Hochwasser
Die Hochwasserereignisse und die Niederschläge im Juli 2021 übertrafen alle bisherigen Erfahrungen. Regionale Niederschläge mit einer Intensität wie sonst nur bei lokalen Starkregenereignissen verbunden mit großflächigen Niederschlägen führten an den Gewässern in den südlichen Landesteilen von NRW, insbesondere im Erft-, Rur- und Ruhreinzugsgebiet in Teilen zu Hochwasser über das bislang Vorstellbare hinaus. Der Abfluss lag teilweise über einem statistisch einmal in 10.000 Jahren zu erwartenden. Die Schäden waren dementsprechend ebenfalls unvorstellbar.
Es ist davon auszugehen, dass der Klimawandel Ereignisse wie das Hochwasser 2021 zukünftig wahrcheinlicher macht. Daher wird das zurückliegende Hochwasserereignis 2021 genau analysiert und bewertet, um daraus die richtigen Schlüsse für ein zukünftiges klimaresilientes Hochwasserrisikomanagement zu ziehen. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat einen umfassenden 10-Punkte Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ erstellt.
Aufgrund der Komplexität des Themas beschreibt er einen Zwischenstand an Erkenntnissen. Der Arbeitsplan stellt die Grundlage für die schwerpunktmäßigen Aufgaben der kommenden Jahre zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Zeiten des Klimawandels dar. Er ist auch eine Einladung an die Akteure innerhalb und außerhalb der Wasserwirtschaft, die Diskussionen um die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen fortzusetzen.
Der Arbeitsplan fokussiert dabei auf insgesamt 10+1 ausgewählte zentrale Arbeitspunkte (AP) für eine erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel. Die Hochwasserstatistik (AP 0) ist hierbei als übergreifendes Querschnittsthema zu verstehen, das vielen Bereichen als methodische Grundlage dient.
AP 0: Hochwasserstatistik
Die Hochwasserstatistik beschreibt den Zusammenhang zwischen Wiederkehrintervall und Höhe eines Abflusses in einem Fließgewässerquerschnitt. Die Möglichkeiten der statistischen Analyse hängen von der verfügbaren Datenbasis sowie von zusätzlichen Informationen (z. B. Niederschlagsdaten, Einzugsgebietsinformationen oder historischen Daten) ab.
Der Hochwasserstatistik ist die Grundlage für nahezu alle wasserwirtschaftlichen Planungen in der Hochwasservorsorge. Nach dem Hochwasserereignis im Juli 2021 besteht die Erforderlichkeit, die erfolgten Hochwasserabflüsse einzuordnen. Die bisherigen Ergebnisse deuten auf höhere Hochwasserkennwerte in den betroffenen Gebieten hin.
Die Unterarbeitsgruppe Hochwasserstatistik der Hochwasserkommission hat Empfehlungen erarbeitet, die nun umgesetzt werden sollen. Zu diesen Empfehlungen zählt unter anderem die Erprobung von Methoden und die Erweiterung der hydrologischen Datenbasis.
Ziele:
- Prozessbegleitung der Umsetzung der Empfehlungen der UAG Hochwasserstatistik
- Umsetzung der Empfehlungen der UAG Hochwasserstatistik
AP 1: Hochwasser messen und vorhersagen
Ein elementares Hilfsmittel, um rechtzeitig auf drohendes Hochwasser reagieren zu können und zu verhindern, dass Menschen zu Schaden kommen, sind Hochwasservorhersagesysteme. Darüber hinaus sind Informationen zu aktuellen Wasserständen in den Gewässern wichtig, um über bestehendes Hochwasser zu informieren und als Eingangsdaten für die Vorhersagesysteme zu dienen.
Ziele:
- Aufbau der Hochwasserzentrale im LANUK
- Ausbau des Pegelmessnetzes
- Einführung und Ausbau von Hochwasservorhersagesystemen
AP 2: Hochwasser melden und die Öffentlichkeit informieren
Die Information über Hochwasserereignisse und die Warnung vor Hochwassergefahren sind essentiell zum Schutz von Leib und Leben und der Reduzierung von Schäden an Schutzgütern.
Rechtzeitige Warnungen vor Hochwasser ermöglichen die effektive Planung und Durchführung von Einsätzen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie eigenverantwortliche Vorkehrungen der betroffenen Bevölkerung. Neben einer Verbesserung der Hochwasserinformationen (Hochwasservorhersage und Pegelinformationen) als Grundlage für die rechtzeitige Warnung lassen sich wesentliche Verbesserungen durch eine Anpassung der Meldewege und eine intensivere sowie effizientere Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Katastrophenschutz erreichen.
Ziele:
- Vereinheitlichung und Verbesserung der Verständlichkeit der Hochwasserinformation
- Aufbau einer landeseinheitlichen Hochwassermeldeordnung
- Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit von Wasserwirtschaft und Katastrophenschutz
AP 3: Hochwasserrisikomanagementplanung
Das Hochwasserrisiko ist definiert als das Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses und den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die Schutzgüter.
Somit ist das Hochwasserrisiko eine veränderliche Größe infolge bspw. veränderter Nutzung des Vorlands oder Veränderungen in der Hochwasserstatistik und somit der Eintrittswahrscheinlichkeit. Daher sieht die Hochwasserrisikomanagementplanung einen sechsjährigen Turnus vor, in dem die drei konsekutiven Schritte
- Festlegung der Risikogewässerkulisse,
- Darstellung der Gefahren und Risiken in Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie eine
- Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen
unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko durchlaufen werden.
Ziele:
- Überprüfung und Aktualisierung der Bewertung von Hochwasserrisiken und Bestimmung der Risikogebiete
- Überprüfung und Aktualisierung der Hochwassergefahren- und -risikokarten
- Überprüfung, Aktualisierung und Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne
AP 4: Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort
Die Erforderlichkeit der Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort ist eine wichtige Erkenntnis aus der Hochwasserkatastrophe 2021. Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, des natürlichen bzw. technischen Wasserrückhalts oder einer veränderten Flächennutzung können vor Ort dabei helfen, hochwasserbedingte nachteilige Folgen für die vier wesentlichen Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu reduzieren.
Ziele:
- Bewertung der Gefährdung von Vorhaben der oberirdischen Bodenschatzgewinnung
- Flächenhafte Aufstellung von einzugsgebietsweiten Hochwasserschutzkonzepten
- Beschleunigung des Neubaus und der Sanierung von Hochwasserschutzanlagen (Deichkataster)
- Überprüfung des Bemessungsabflusses am Niederrhein (BHQ)
AP 5: Anpassung der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ermächtigt und verpflichtet die Länder zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG) für mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind ein wesentliches Instrument zur Freihaltung der Fläche von Bebauung und sollen u. a. durch Bauleitplanungs- und Bauverbot einen möglichst schadlosen Hochwasserabfluss im Gebiet selbst und durch die in ihnen zur Verfügung stehenden Rückhalteräume, einen verminderten Hochwasserabfluss im weiteren Gewässerverlauf ermöglichen.
Ziele:
- Überprüfung und Fortschreibung von Überschwemmungsgebieten
- Prüfung eines „Klimazuschlags" bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
AP 6: Überprüfung/Weiterentwicklung des Talsperrenmanagements und der Talsperrensicherheit
Die Talsperren in Nordrhein-Westfalen erfüllen bereits einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Das Hochwasserereignis Mitte Juli 2021 hat allerdings vor Augen geführt, dass dort vorgehaltene Rückhalteräume in kurzer Zeit durch die zuströmenden Wassermassen ausgefüllt wurden. Neben der Novellierung des Sicherheitskonzepts von Talsperren steht die Anpassung des Managements von Talsperren aufgrund des fortschreitenden Klimawandels im Mittelpunkt des Interesses.
Ziele:
- Verbesserung der Talsperrensicherheit
- Klimaresilientes Talsperrenmanagement.
AP 7: Resilienz von Kommunen bei lokalen Starkregenereignissen und Hochwasser
Die Resilienz der Kommunen wird neben dem Hochwasserschutz auch für die Gefahren durch Starkregen gestärkt. Die flächendeckende Erstellung von Starkregengefahrenkarten ist ein wichtiger Baustein, um die Folgen zerstörerischer Naturgefahren einzudämmen. Durch die Ermittlung überflutungsgefährdeter Bereiche, auch abseits größerer Fließgewässer, lassen sich die Risiken im Vorfeld einschätzen und durch Vorsorgemaßnahmen reduzieren.
Ziele:
- Stärkung der Resilienz von Kommunen bei lokalen Starkregenereignissen und Hochwasser
AP 8: Interdisziplinärer Hochwasserschutz: Raumplanung, Stadtentwicklung und Wasserwirtschaft
Im Sinne einer wasserbewussten Stadtentwicklung müssen die Belange der Wasserwirtschaft, des Städtebaus, der Straßen- und Grünflächenplanung und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels funktional und gestalterisch miteinander verzahnt werden.
Die Raumordnung spielt eine zentrale Rolle im Umgang mit Hochwasserrisiken, indem sie Raumnutzungen an bestehende Gefahren anpasst und potenzielle Schäden vorausschauend minimiert. Dazu gehören insbesondere die Steuerung der Siedlungsentwicklung sowie die Sicherung geeigneter Standorte für kritische Infrastrukturen. In dicht besiedelten Regionen wie Nordrhein-Westfalen ist dies aufgrund hoher Flächennachfrage und gewachsener Strukturen besonders herausfordernd. Daher ist ein konsequenter Einsatz und die Weiterentwicklung raumordnerischer Instrumente entscheidend für eine nachhaltige und risikoadäquate Flächennutzung.
Ziele:
- Berücksichtigung des Hochwasserschutzes in der Landesentwicklungsplanung
AP 9: Stärkung der Selbsthilfefähigkeit und des Risikobewusstseins
Ein absoluter Schutz vor Hochwasser ist nicht möglich, daher ist es essentiell, dass sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen schnell und unkompliziert über die sie betreffenden Hochwassergefahren informieren können. Wenn das bestehende Risiko bekannt ist, können Maßnahmen der Eigenvorsorge ergriffen werden.
Ziele:
- Verbesserung des Informationsangebots der Öffentlichkeit
- Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationskonzepts
AP 10: Hochwasserkommission
Der vorliegende 10-Punkte Arbeitsplan zielt darauf ab, das Hochwasserrisiko und die nachteiligen Auswirkungen für Leben, Gesundheit, Hab und Gut der Menschen in Nordrhein-Westfalen weiter zu reduzieren. Diese Aufgabe kann nur im Zusammenwirken zwischen allen relevanten Akteuren gelöst werden. Zu diesem Zweck wurde die Hochwasserkommission eingerichtet.
In der Kommission sind Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen und Institutionen (Deutscher Wetterdienst, Branchenverbände, Wasserwirtschafts- und Deichverbände, kommunale Spitzenverbände, Naturschutzverbände, Hochschulallianz sowie sachkundige Einzelpersonen) vertreten.
Die Aufgabe der Hochwasserkommission besteht in der Beratung des MUNV bei der Umsetzung des 10-Punkte Arbeitsplans.
Ziele:
- Beratung des MUNV zur Umsetzung des 10-Punkte Arbeitsplans
- Verabschiedung von Empfehlungen zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen
- Absicherung wasserwirtschaftlicher Lösungsstrategien und deren zeitliche Abarbeitung im Referat IV-6