Am 22. Dezember 2024 starten die Vorbereitungen für die Aufstellung der vierten Bewirtschaftungspläne. Sie treten am 22.12.2027 in Kraft und regeln die Bewirtschaftung der Gewässer bis zum Jahr 2033.
Auch dieses Mal ist bei der Aufstellung Ihre Beteiligung gefragt. Daher legen wir Ihnen auf dieser Seite mehrere Dokumente vor, zu denen Sie in den kommenden 6 Monaten Stellung nehmen können.
Bewirtschaftung in Flussgebieten
Mit dem vierten Bewirtschaftungsplan gibt es für Nordrhein-Westfalen eine wichtige Änderung:
Nordrhein-Westfalen hat Anteile an 4 Flussgebietseinheiten (FGE), für die nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie separate Bewirtschaftungspläne aufzustellen sind. Zukünftig wird es daher keinen einheitlichen Bewirtschaftungsplan für NRW mehr geben, vielmehr wird das Land Beiträge zu den Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein, Weser und Ems erarbeiten. Der deutsche Anteil der FGE Maas liegt ausschließlich in NRW, daher wird dieser Bewirtschaftungsplan nach wie vor hier erstellt.
Diese Änderung ist vorrangig redaktioneller Natur, nach wie vor werden alle Untersuchungen der Bestandsaufnahme, die Festlegung der Bewirtschaftungsziele und vor allem die Maßnahmenplanung hier im Land durchgeführt. Höchsten Stellenwert hat dabei wie bisher die Öffentlichkeitsinformation und -beteiligung.
Zeitplan und Arbeitsprogramm
Die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne unterliegt einem verbindlichen Fristenkonzept, das durch die WRRL vorgegeben wird. Der daraus resultierende Umsetzungsprozess sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten werden für jede FGE in einem Bericht zusammengefasst.
Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung
In jeder Flussgebietseinheit gibt es Gewässerbelastungen, die sehr häufig auftreten oder von besonderer Bedeutung für das Gebiet sind. Die erheblichen Gewässerveränderungen, die durch den jahrhundertelangen Ausbau der Gewässer ausgelöst wurden, sind ein Beispiel für eine Gewässerbewirtschaftungsfrage, die in allen Flussgebieten Deutschlands von großer Bedeutung ist. Ein gutes Beispiel für eine regionale Bewirtschaftungsfrage von erheblicher Bedeutung sind zum Beispiel die massiven Auswirkungen, die der Braunkohleabbau in der FGE Maas NRW mit sich gebracht hat.
Anhörungsdokumente für die FGE Maas NRW
Anhörungsdokumente der FGE Rhein
Wie kann ich mich beteiligen?
Ihre Stellungnahme muss immer in textlicher Form erfolgen.
Wenn Sie Ihre Stellungnahme online abgeben wollen nutzen Sie bitte das Beteiligungsportal des Landes NRW. Hier ist der Link: beteiligung.nrw.de/portal/MUNV/startseite
Ihre Stellungnahmen werden dort gesammelt und dann an die jeweils zuständige Stelle zur Bearbeitung übergeben. Eine zusätzliche Einreichung auf anderem Weg ist nicht erforderlich.
Sie finden in den Anhörungsdokumenten ausführliche Informationen dazu, auf welchen Wege Sie Stellung nehmen können.
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