Nordrhein-Westfalen hat Anteile an 4 Flussgebietseinheiten (FGE), für die nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie separate Bewirtschaftungspläne aufzustellen sind. Diese Aufgabe wird in Deutschland von den sogenannten Flussgebietsgemeinschaften (FGG) übernommen. In einer FGG arbeiten alle Bundesländer zusammen, die Anteile am jeweiligen Einzugsgebiet haben.
Nachdem die FGG Rhein beschlossen hat, mit dem vierten Zyklus erstmals einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins zu veröffentlichen, sind mehr als 85% der Landesfläche von NRW durch flussgebietsweite Bewirtschaftungspläne erfasst. Um Doppelarbeit und ggf. dadurch entstehende Fehler zu vermeiden, wird es daher zukünftig keinen einheitlichen Bewirtschaftungsplan für NRW mehr geben. Vielmehr wird das Land Beiträge zu den Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein, Weser und Ems erarbeiten. Der deutsche Anteil der FGE Maas liegt ausschließlich in NRW, daher wird dieser Bewirtschaftungsplan nach wie vor hier erstellt.
Diese Änderung ist vorrangig redaktioneller Natur, nach wie vor werden alle Untersuchungen der Bestandsaufnahme, die Festlegung der Bewirtschaftungsziele und vor allem die Maßnahmenplanung hier im Land durchgeführt. Höchsten Stellenwert hat dabei wie bisher die Öffentlichkeitsinformation und -beteiligung.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: