Die dritte Bestandsaufnahme für die Gewässer und Grundwasserkörper in NRW wurde 2019 abgeschlossen. Die Zustandsbewertung der Gewässer und Grundwasserkörper kann den Planungseinheiten-Steckbriefen entnommen werden. Alle Daten sind über das System ELWAS-Web verfügbar.
Ergebnisse der Bestandsaufnahme
Mit der Bestandsaufnahme werden die Grundlagen für die Bewirtschaftungsplanung zusammengetragen, die in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV, §§ 3 und 4) und der Grundwasserverordnung (§§ 2 und 3) festgelegt sind. Die dritte Bestandsaufnahme für die Gewässer und Grundwasserkörper in NRW wurde Ende 2019 fristgerecht abgeschlossen.
Die wichtigsten Ergebnisse und Bewertungen aus Gewässerüberwachung und Bestandsaufnahme werden in Planungseinheiten-Steckbriefen zusammengefasst veröffentlicht und übersichtlich für den Bewirtschaftungsprozess und die Öffentlichkeit dargestellt. Die Kapitel 1-4 des Bewirtschaftungsplans enthalten die Ergebnisse in zusammengefasster Form.
Alle Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2019 können auch über das Informationssystem ELWAS-WEB abgerufen werden. Dort finden Sie auch detaillierte Untersuchungsergebnisse zu einzelnen Messstellen.
Hintergrunddokumente zur Bestandsaufnahme
Es muss sichergestellt sein, dass die Bestandsaufnahme in den Bundesländern nach bundesweit einheitlichen Kriterien und Verfahren durchgeführt wird. Deshalb hat die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu speziellen Fragen Hintergrundpapiere und Empfehlungen entwickelt. Eine Auswahl dieser Dokumente bieten wir Ihnen auf dieser Seite zum Download an.
Weitere Informationen und LAWA-Papiere finden Sie auf den Internetseiten der Bund-Länder-Kommunikationsplattform www.wasserblick.net.
- LAWA-Empfehlung zur Ausweisung HMWB/AWB im zweiten Bewirtschaftungsplan in Deutschland (Stand 2015)
- LAWA-Empfehlung zur Ausweisung HMWB/AWB im zweiten Bewirtschaftungsplan in Deutschland (Stand 2013)
- Ableitung von Bewertungsregeln für die Durchgängigkeit, die Morphologie und den Wasserhaushalt (LAWA PDB 2.2.6, Stand 2012)
- Überprüfung und Aktualisierung der Bestandsaufnahme nach Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2013 (LAWA PDB 2.1.2, Stand 2015)
- Richtlinie 2013/39/EU vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2088/1057EG in Bezug auf prioritäre Stoffe
Überprüfung der erheblich veränderten Wasserkörper
Alle 6 Jahre muss eine Überprüfung der Einstufung der erheblich verändert (heavily modified) Wasserkörper erfolgen. Dabei ist besonders darauf zu achten, ob die Gründe, die zur Einstufung als "erheblich verändert" geführt haben, noch vorhanden sind und ob ggf. trotzdem bereits ein guter ökologischer Zustand nachweisbar ist.
Die Überprüfung in Nordrhein-Westfalen richtet sich im Grundsatz nach dem LAWA-Dokument "Hintergrundpapier zur Ausweisung HMWB/AWB im zweiten Bewirtschaftungsplan in Deutschland". Weitere für NRW spezifische Regelungen können dem "Begleitdokument HMWB-Ausweisung" entnommen werden, das unverändert aus dem Jahr 2014 übernommen wurde.
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