Der vierte Bewirtschaftungsplan umfasst den Zeitraum 2028 bis 2033. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Informationen zur Bewirtschaftungsplanung und die zugehörigen Dokumente.
Am 22.12.2024 beginnt mit der ersten Anhörungsphase die Erarbeitung des 4. Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Spätestens zum 22.12.2027 sind dieser Plan und das zugehörige Maßnahmenprogramm fertigzustellen.
Sie finden auf dieser und den nachfolgenden Seiten alle Informationen zum Verlauf des Planungsprozesses, Daten und Informationen über die Situation der Gewässer und Grundwasservorräte in NRW sowie die bei der Bewirtschaftungsplanung wichtigen Dokumente.
Darum geht es
Der Schutz der Gewässer als Trinkwasserreservoir und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere hat schon seit einiger Zeit auf der europäischen Ebene immer mehr an Bedeutung gewonnen. Deswegen hat die Europäische Gemeinschaft Anfang dieses Jahrtausends ihre Gewässerschutzpolitik neu ausgerichtet und die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet.
Seit dem 22. Dezember 2000 ist die Richtlinie in Kraft. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer und für das Grundwasser.
Das Leitbild der WRRL ist der natürliche Zustand der Gewässer: die natürliche Vielfalt und Fülle der Gewässerlebensgemeinschaften, die natürliche Gestalt und Wasserführung der Flüsse und Bäche und die natürliche Qualität des Wassers, frei von menschlichen Beeinträchtigungen. Dabei sind jedoch viele Faktoren zu berücksichtigen: Die hohe Besiedlungsdichte, die vielfältige Nutzung der Gewässer und eine intensive Landbewirtschaftung in unserem Bundesland wirken auf die Erreichung der Ziele ein. Nur wenn alle Bedingungen ausreichend berücksichtigt werden, können die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden.
Wasser ist eine wichtige Ressource für den Menschen und die Natur, die langfristig gesichert werden muss. Nur wenn Gewässerstrukturen, Wasserqualität und Wassermenge in einem guten Zustand sind und gehalten werden, ist die Verfügbarkeit von Wasser für den Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt gewährleistet.
Wie ist die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans organisiert?
Mit der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie der Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung hat im Dezember 2024 der erste Teil der Anhörungen zur Aufstellung des vierten Bewirtschaftungsplans begonnen. Gleichzeitig werden viele interne Arbeiten der Behörden angestoßen, dazu gehört vor allem die Überprüfung der Bestandsaufnahme, die bis Ende 2025 abgeschlossen wird. Dies schließt u. a. die Auswertung der aktuellen Ergebnisse der Gewässeruntersuchung, die Ermittlung der aktuellen Belastungsfaktoren und die Überprüfung der Ausweisung der Oberflächenwasserkörper als erheblich verändert ein. Untersuchungsergebnisse und Bewertungen sind über das Portal ELWAS-WEB verfügbar.
Bis zum Dezember 2026 wird der Entwurf des vierten Bewirtschaftungsplans entwickelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Überarbeitung des Maßnahmenprogramms, das sich nach den noch vorhandenen Belastungen richtet und mit dem die Bewirtschaftungsziele erreicht werden können. Das Maßnahmenprogramm enthält dabei die sogenannten Programmmaßnahmen, die bundesweit in einem Katalog der LAWA zusammengefasst sind. Die Anhörung zu den Bewirtschaftungsplänen wird am 22.12.2026 beginnen.
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