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Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge für Abwasseranlagen - Erlass ab 8/2024

Erlass von 8/2024 Runderlass NRW: Verbesserter Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge für Abwasseranlagen

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW hat am 6. August 2024 einen Erlass zu den Anforderungen an den Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen veröffentlicht. Basierend auf den bestehenden Regelungen im Landeswassergesetz (LWG) soll der Schutz vor Hochwasser- und Starkregenereignissen für Kläranlagen, Kanalisationen und weitere Abwasseranlagen erweitert und NRW-weit vereinheitlicht werden.

s. Ministerialblatt NRW (Ausgabe Nr. 26/2024, S. 835-882)

Warum ist der Erlass notwendig?

Das extreme Hochwasserereignis im Juli 2021 hat gezeigt, wie anfällig Abwasseranlagen für Überflutungen sind. Überschwemmte Kläranlagen und Kanalsysteme können erhebliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken verursachen – durch unkontrollierte Abwassereinleitungen, Schäden an der Infrastruktur und langfristige Betriebsstörungen.

Der Erlass verpflichtet Betreiber dazu, gezielt Maßnahmen zur Risikovorsorge und zum Schutz ihrer Anlagen zu ergreifen. Er setzt einen landesweiten Standard für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge im Bereich der Abwasserentsorgung und trägt dazu bei, Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Infrastruktur widerstandsfähiger gegen extreme Wetterereignisse zu machen.

Zusammengefasst Die wichtigsten Vorgaben und Maßnahmen

Schutzpflicht für Abwasseranlagen

Alle Kläranlagen, Kanalisationen und sonstigen Abwasseranlagen müssen gegen Hochwasser und Starkregen gesichert sein. Dies gilt sowohl für kommunale als auch für industrielle Anlagen.

Verpflichtende Schutzkonzepte

Betreiber sind verpflichtet, ein individuelles „Schutzkonzept für Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen“ zu erstellen. Darin sind technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Anlagen festzuhalten.

Bauliche und betriebliche Maßnahmen

  • Bauliche Maßnahmen umfassen beispielsweise die Erhöhung von Schutzmauern, Abdichtungen oder die Anpassung von Anlagenstandorten.
  • Betriebliche Maßnahmen beinhalten unter anderem Notfallpläne, ein effektives Krisenmanagement sowie die Bereitstellung von Ersatztechnik und Pumpensystemen.

Verpflichtende Nachrüstung bestehender Anlagen

Kläranlagen und industrielle Abwasserbehandlungsanlagen, die in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen, müssen bis zum 31. Dezember 2027 festgesetzte Schutzziele für den Hochwasserschutz einhalten können. Dazu sind bis zu diesem Datum eine Grobanalyse sowie ein Schutzkonzept aufzustellen und die darin definierten baulichen Maßnahmen sind abzuschließen.

Für Kläranlagen und industrielle Abwasserbehandlungsanlagen außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt

  • Die Grobanalyse ist bis spätestens 31.12.2026 aufzustellen,
  • das Schutzkonzept ist bis zum 31.12.2028 aufzustellen und der Überwachungs¬behörde zu übermitteln und 
  • die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Schutzkonzept ist bis spätestens 31.12.2032 abzuschließen.

Für alle weiteren Abwasser(behandlungs)anlagen gilt

  • Die Grobanalyse ist bis spätestens 31.12.2029 aufzustellen,
  • das Schutzkonzept ist bis spätestens 31.12.2031 aufzustellen und der Überwachungsbehörde zu übermitteln und
  • die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Schutzkonzept ist bis spätestens 31.12.2035 abzuschließen.

Berücksichtigung von Starkregenereignissen

Bei Abwasseranlagen, die gemäß der Starkregenhinweiskarte des BKG für Nordrhein-Westfalen oder gemäß regionaler oder kommunaler Starkregengefahrenkarten gefährdet sind, ist durch bauliche und/oder betriebliche Maßnahmen zumindest eine Gefährdung für Mensch und Umwelt zu vermeiden und eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme nach dem Ereignis sicher zu stellen.
 

Welche Fristen gelten? Fristen und Umsetzung

Die wichtigsten Maßnahmen und Fristen auf einen Blick

  • Bis Ende 2027: Nachrüstung für Abwasseranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten
  • Bis Ende 2028: Erstellung von Schutzkonzepten für weitere Anlagen
  • Bis spätestens 2035: Abschluss aller Umsetzungsmaßnahmen für Anlagen außerhalb von Hochwassergebieten

. Informationen und Ansprechpartner

Der Erlass zum Nachlesen

  • Runderlass aus dem Ministerialblatt NRW (Ausgabe Nr. 26/2024, S. 835-882) unter RECHT.NRW.DE

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