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Förderprogramm „Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie"

Das Umweltministerium NRW hat die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) vom 11.04.2017 durch Runderlass vom 21.01.2022 bis zum 31.12.2027 verlängert (MBl. NRW, 2022, S. 79). 

Der Inhalt der Förderrichtlinie ist unverändert geblieben.

Gefördert werden Maßnahmen der Wasserwirtschaft. Wasserbauliche Maßnahmen müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Im Bereich Hochwasserrisikomanagement werden folgende Maßnahmen der Wasserwirtschaft gefördert:

  • Grundsätzliche oder überregionale Planungen für das Hochwasserrisikomanagement
  • Örtliche Untersuchungen zur Hochwassergefährdung einschließlich Starkregen, soweit sie als Grundlage für Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements dienen sollen
  • Wasserbauliche Maßnahmen
  • Flächenbereitstellung, insbesondere für wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz, soweit die Flächenbereitstellung alleiniger Zweck der Förderung ist
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bildungsarbeit

Bezogen auf die Verbesserung der Gewässergüte im Hinblick auf die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) 2000/60/EG sind folgende Förderungen vorgesehen:

  • Überregionale Planungen
  • Monitoring und Untersuchungen
  • Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung oder zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit zur Unterstützung bei der Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß den §§ 27 bis 31 WHG, einschließlich der jeweils erforderlichen maßnahmenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit
  • Flächenbereitstellung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bildungsarbeit

Die Höhe der Zuwendungen beträgt 40 - 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für das kommunale Starkregenrisikomanagement besteht ein einheitlicher Fördersatz von 50 Prozent. 

Die Anträge werden von den Bezirksregierungen angenommen und bearbeitet

Nähere Details sowie die für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie im Download-Bereich.

Informationen und Kontakte

Anträge sind in zweifacher Ausfertigung bei der jeweiligen Bezirksregierung einzureichen.

Es empfiehlt sich vorab ein Beratungsgespräch (telefonisch oder vor Ort) durchzuführen, um Rückfragen oder Nachforderungen während der Antragsbearbeitung zu vermeiden.

 Zuständigkeiten und Kontaktinformationen