Interkalibrierung des NRW-Verfahrens Makrophyten
In NRW wurde ein neues Verfahren zur Bewertung der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten entwickelt. Das Verfahren ist noch nicht interkalibriert. Im Vergleich zum interkalibrierten PHYLIB-Verfahren liefert es vor allem bei der Bewertung von Tieflandgewässern plausiblere Ergebnisse, weshalb die Interkalibrierung des Verfahrens angestrebt wurde.
Anlass
Das NRW-Verfahren ist ein neues, d. h. zuvor nicht interkalibriertes Verfahren, welches in Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde und in weiteren Bundesländern Anwendung findet (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt). Im Vergleich zum bereits 2011 interkalibrierten PHYLIB-Verfahren liefert das NRW-Verfahren vor allem bei der Bewertung von potamalen Tieflandgewässern plausiblere Ergebnisse, weshalb für die Bewertung nach EG-WRRL die Interkalibrierung des Verfahrens angestrebt wurde.
Ziel
- Um das Verfahren im Rahmen des Monitorings zur EG-WRRL anwenden zu können, ist eine Interkalibrierung erforderlich.
- Es ist zu zeigen, dass das NRW-Verfahren dieselben Gewässertypen und Belastungsformen berücksichtigt wie die Verfahren der abgeschlossenen Interkalibrierung.
- Konzeptionell dürfen keine Unterschiede zwischen den Bewertungsverfahren bestehen.
Ergebnisse
- Die Interkalibrierungsanalysen wurden auf der Grundlage der Daten von 162 Gewässermessstellen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchgeführt.
- Das PHYLIB-Verfahren wurde als die „am besten korrelierte und bereits interkalibrierte nationale Klassifizierung“ (sog. BRINC sensu, Willby et al. 2014) für die Interkalibrierungstypen R-C1 und R-C3 identifiziert. Dadurch konnte die Bezugspunkt-Standardisierung für die Analysen entfallen.
- Der Vergleich der Klassengrenzen des guten ökologischen Zustands für das NRW-Verfahren mit den Ergebnissen der abgeschlossenen Interkalibrierung ergab folgende Ergebnisse für beide Interkalibrierungstypen:
- Die Klassengrenze gut-mäßig stimmt mit den Vorgaben der Interkalibrierung überein, d. h. eine Anpassung ist nicht notwendig.
- Die Klassengrenze sehr gut-gut liegt unterhalb der internationalen Vorgaben und bedarf einer Anpassung. Diese Anpassung erfolgte durch die Anhebung der Klassengrenze, sodass nur noch Bewertungsergebnisse mit EQR = 1.0 zum sehr guten ökologischen Zustand gerechnet werden.
- Das NRW-Verfahren erfüllt alle Kriterien und bestätigt dadurch, dass die Interkalibrierung generell durchführbar ist.
- Die Berücksichtigung von Wuchsformentypen ist ein Alleinstellungsmerkmal des NRW-Verfahrens, welches sich jedoch nicht auf die numerische Vergleichbarkeit mit den anderen Bewertungsverfahren auswirkt.
- Im Abschlussbericht wird die WRRL-Konformität des NRW-Verfahrens dargestellt und die Einhaltung aller Konformitätskriterien bestätigt.
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