Monitoring-Leitfaden – Oberflächengewässer
Für die korrekte und einheitliche Durchführung des Monitorings wurden in NRW Leitfäden entwickelt, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Der Monitoring-Leitfaden Oberflächengewässer NRW wurde zum dritten Bewirtschaftungsplan (4. Monitoringzyklus 2015-2018) vollständig überarbeitet und aktualisiert. Messprogramme, Probenahme-, Untersuchungs- und Bewertungsmethoden von Fließgewässern und Seen in NRW werden für alle Interessierten umfassend dokumentiert. Die darin beschriebenen Verfahren und Methoden gelten auch als Vorgabe für Institute, Wasserverbände oder weitere, die im Auftrag des Landes entsprechende Untersuchungen durchführen.
Leitfaden für das Monitoring der Oberflächengewässer ab dem 4. Monitoringzyklus (2015-2018)
Der Monitoring-Leitfaden besteht aus mehreren Teilen: Aus einer Einführung und den Teilen A und B, die in einem Dokument zusammengefasst sind, sowie den Anhängen D1 bis D10.
In der Einführung werden die Grundlagen des WRRL-Monitorings, die Veränderungen der gesetzlichen Vorgaben seit 2000, die Voraussetzungen und die Überwachungsarten des Monitorings der Oberflächengewässer angesprochen. Die Änderungen zum vorherigen Leitfaden werden kurz thematisiert.
Teil A Konzeption von Messprogrammen
Dieser Teil beschäftigt sich mit der Konzeption von Messprogrammen. Es wird beschrieben, wie für die verschiedenen Aufgabenstellungen des Monitorings und den verschiedenen Überwachungsarten
- Überblicksweise Überwachung,
- Operative Überwachung und
- Investigative Überwachung oder Überwachung zu Ermittlungszwecken
Messprogramme aufzustellen sind und wie differenziert nach den drei Schutzgütern
- Aquatische Biozönose
- Menschliche Gesundheit (UQN-RL 2008/105(EWG) und
- Trinkwassergewinnung
vorgegangen wird. Die Festlegung der Messstellen, die Messfrequenzen und die jeweiligen monitoringrelevanten biologischen und chemischen Qualitätskomponenten werden beschrieben. In diesem Leitfaden werden alle für NRW relevanten Kategorien von Oberflächengewässern berücksichtigt.
Die drei Überwachungsarten decken neben den Erfordernissen der verschiedenen Rechtsvorschriften aus dem Bereich des Gewässerschutzes auch sonstige Überwachungspflichten, z. B. aus der Bund/Ländervereinbarung zum Datenaustausch, zu Vereinbarungen der Flussgebiete sowie die Erfordernisse der Alarmüberwachung ab.
Die Koordination und Gestaltung der Messprogramme wird vom LANUV NRW in Abstimmung mit den Bezirksregierungen durchgeführt. Die Durchführung des Gewässermonitorings liegt in der Verantwortung des LANUV.
Teil B des Leitfadens für das Monitoring der Oberflächengewässer
Dieser Teil erläutert die Vorgehensweise bei der Probenahme, den messstellen- und qualitätskomponentenbezogenen Untersuchungen sowie den Bewertungen. Ausführlich erörtert wird sowohl die messstellenbezogene Bewertung als auch die Bewertung der Oberflächenwasserkörper.
Sämtliche Verfahren und Bewertungsvorgaben entsprechen den Empfehlungen der Rahmenkonzeption der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LAWA.
Download des Leitfadens und der Anhänge
Leitfaden für das Monitoring der Oberflächengewässer (Einführung, Teil A und B)
Anhang D1: LAWA-Dokumente der Rahmenkonvention Teil A und Teil B
Zur bundesweit einheitlichen Umsetzung verschiedener Bearbeitungsschritte der EG-WRRL hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Rahmenkonzeption erarbeitet.
Dieser Anhang enthält die Links zu den aktuellen Arbeitspapieren .
Anhang D2: Begriffsdefinitionen
In diesem Anhang sind alle Fachbegriffe erläutert, die in den Leitfäden verwendet werden.
Anhang D3: Trinkwasserspezifische Zielwerte ab Zyklus 4
Dieser Anhang enthält die trinkwasserspezifischen Bewertungskriterien.
Anhang D4: Beurteilungswerte für das Schutzgut Aquatische Biozönose (Umweltqualitätsnormen, Orientierungswerte, Präventivwerte)
In diesem Anhang sind alle relevanten Umweltqualitätsnormen und Orientierungswerte für chemische Parameter und ihre jeweiligen Rechtsgrundlagen aufgeführt.
Das landesweite Gewässerschutzmonitoring und die Bewertung der Gewässer erfolgt in NRW in sogenannten Monitoringzyklen, die in der Regel einen Zeitraum von jeweils drei Jahren umfassen:
- Zyklus: von 2006 bis 2008
- Zyklus: von 2009 bis 2011
- Zyklus: von 2012 bis 2014
- Zyklus: von 2015 bis 2018
Die Beurteilungsgrundlagen sind dabei einem stetigen Wandel unterworfen. Dies beruht zum einen auf der Änderung und Anpassung von gesetzlichen Regelungen (Oberflächengewässerverordnung – OGewV – letzte Änderung 2016), die auch eine verbindliche Festsetzung von Umweltqualitätsnormen für eine Reihe von Stoffen beinhaltet. Zum anderen werden durch das Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in NRW aus Vorsorgegründen auch gesetzlich nicht geregelte Stoffe in Gewässern untersucht und nach festgelegten Kriterien auf ihre Umweltrelevanz beurteilt (mittels sogenannter „Orientierungswerte“). Auch diese sind bei vorliegenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu aktualisieren. Insofern unterscheiden sich die Beurteilungsgrundlagen der verschiedenen Monitoringzyklen im Detail.
Pro Monitoringzyklus wird gegen Ende eine Liste der Beurteilungswerte für die in Oberflächengewässern untersuchten Parameter auf Basis der jeweils geltenden OGewV sowie der aktuellsten Orientierungswerte festgelegt (Anhang D4 x. Zyklus, D4-Liste), die Grundlage für die Bewertung der Monitoringergebnisse im jeweiligen Zyklus ist. Der Anhang ist Bestandteil des Leitfadens Monitoring Oberflächengewässer. Die Beurteilungswerte des Anhangs D4 beziehen sich auf das Schutzgut Aquatische Biozönose. Zum Schutz der Trinkwassergewinnung können andere Werte gelten, die an dieser Stelle nicht dargestellt werden
Nicht aufgeführt sind die Orientierungswerte für die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) gemäß Anlage 7 der OGewV 2016; diese befinden sich in Anhang D5.
Anhang D5: Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ab Zyklus 4
Dieser Anhang enthält die Orientierungswerte für die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP).
Anhang D6: Überblicksmessstellen NRW ab Zyklus 4
Dieser Anhang enthält die Tabelle zu den Überblicks- und LAWA-Messstellen in Nordrhein-Westfalen.
Anhang D7: Messstellen an OFWK mit Entnahmen zur Trinkwassergewinnung
Dieser Anhang enthält die Tabelle mit den Messstellen an Oberflächenwasserkörpern mit Entnahmen zur Trinkwassergewinnung in Nordrhein-Westfalen.
Anhang D8: Berechnung von Frachten in fließenden Gewässern
In diesem Anhang wird die Vorgehensweise bei der Frachtberechnung erläutert.
Anhang D9: Probenahme- und Bewertungsverfahren Biologie
Dieser Anhang enthält umfangreiche Informationen und Festlegungen zu den Probenahme- und Bewertungsverfahren im Bereich der Biologie.
Anhang D10: Datenaustauschformate
Dieser Anhang enthält neben der Erläuterung der Excel-Formulare die Excel-Dateien, durch die die verschiedenen Datenaustauschformate beschrieben werden.
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