Veröffentlichung der neuen und aktualisierten Hochwassergefahren- und -risikokarten in den Amtsblättern der Bezirksregierungen
Die Bezirksregierungen geben gemäß § 79 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 87 Satz 2 Landeswassergesetz (LWG) die Veröffentlichung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bekannt.
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