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Veröffentlichung der neuen und aktualisierten Hochwassergefahren- und -risikokarten in den Amtsblättern der Bezirksregierungen

Veröffentlichung der neuen und aktualisierten Hochwassergefahren- und -risikokarten in den Amtsblättern der Bezirksregierungen

Die Bezirksregierungen geben gemäß § 79 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 87 Satz 2 Landeswassergesetz (LWG) die Veröffentlichung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bekannt.

Über die Verlinkungen im Absatz "Veröffentlichung der neuen und aktualisierten Hochwassergefahren- und -risikokarten in den Amtsblättern der Bezirksregierungen" weiter unten auf der Seite Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten gelangen Sie bequem zu den Amtsblättern der Bezirksregierungen in NRW.