Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Maas Nord
Die WRRL im Teileinzugsgebiet Maas Nord – informieren Sie sich!
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet Maas Nord ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Maas Nord gehört zur Flussgebietseinheit Maas und umfasst die Flüsse Niers und Schwalm und deren kleinere Nebengewässer sowie den Bereich der nördlichen sonstigen Maaszuflüsse.
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Unterstützt wird sie hierbei im südlichen Abschnitt des Gebietes von der Bezirksregierung Köln.
Die Bezirksregierungen haben weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt und stehen für Rückfragen und Diskussionen darüber hinaus gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewirtschaftungsplan.
Es läuft gut im Teileinzugsgebiet Maas Nord!
Im Teileinzugsgebiet Maas Nord waren und sind Verbesserungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig.
Das Maßnahmenprogramm des Landes enthält mehrere tausend sogenannte Programmmaßnahmen, mit denen der gute Zustand der Oberflächenwasserkörper und der Grundwasserkörper erreicht werden soll. Hinter den meisten verbergen sich teilweise komplexe Bündel von Einzelmaßnahmen, die in den Umsetzungsfahrplänen konkretisiert wurden. Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms liegen in der Reduzierung der Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen, der Niederschlagswasserbeseitigung und der Verbesserung der Gewässerstrukturen.
Mittlerweile befindet sich der Umsetzungsprozess in vollem Gang; so auch im Teileinzugsgebiet Maas Nord. An Niers und Schwalm wurden große Renaturierungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt, aber auch an den Nebengewässern erfolgten Maßnahmen.
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