Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Maas Süd
Die WRRL im Teileinzugsgebiet Maas Süd – informieren Sie sich!
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet Maas Süd ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Maas Süd gehört zur Flussgebietseinheit Maas und umfasst den Fluss Rur und seine kleineren Nebengewässer sowie die südlichen sonstigen Maaszuflüsse.
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Köln.
Sie ist weiterhin zuständig für die nordrhein-westfälischen Anteile der Teileinzugsgebiete Kyll und Ahr, die ebenfalls an das Gebiet der Rur angrenzen.
Die Bezirksregierungen haben weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt und stehen für Rückfragen und Diskussionen darüber hinaus gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewirtschaftungsplan.
Es läuft gut im Teileinzugsgebiet Maas Süd!
Im Teileinzugsgebiet Maas Süd waren und sind Verbesserungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig.
Das Maßnahmenprogramm des Landes enthält mehrere tausend sogenannte Programmmaßnahmen, mit denen der gute Zustand der Oberflächenwasserkörper und der Grundwasserkörper erreicht werden soll. Hinter den meisten verbergen sich teilweise komplexe Bündel von Einzelmaßnahmen, die in den Umsetzungsfahrplänen konkretisiert wurden. Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms liegen in der Reduzierung der Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen, der Niederschlagswasserbeseitigung und der Verbesserung der Gewässerstrukturen.
Mittlerweile befindet sich der Umsetzungsprozess in vollem Gang; so auch im Teileinzugsgebiet Maas Süd. An der Rur selbst wurden große Renaturierungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt, aber auch an den Nebengewässern erfolgten Maßnahmen.
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