Hochwasserrisikomanagement in NRW
Die Schritte zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Die Ziele der Richtlinie wurden 2010 von der Bundesregierung in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) übernommen. Folgende Schritte sind vorgesehen, um die Ziele zu erreichen:
- Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete)
- Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten für diese Gebiete
- Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gebiete.
Die Schritte wiederholen sich zyklisch in einem 6-jährlichen Turnus mit klaren Fristen. Mit den am 22.12.2015 erstmals veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplänen wurde der 1. Zyklus abgeschlossen. Für den 3. Zyklus gelten für den 3-stufigen Fortschreibungsprozess folgende Fristen:
- Bis 22. Dezember 2024: Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos
- Bis 22. Dezember 2025: Fortschreibung der Hochwassergefahren- und -risikokarten
- Bis 22. Dezember 2027: Fortschreibung der Managementpläne
Schritt 1: Risikobewertung
In der Risikobewertung werden die Gewässer herausgefiltert, bei denen möglicherweise ein „signifikantes Hochwasserrisiko“ besteht (sprich die Risikogewässer). Diese definieren die Gebiete, die im weiteren Verlauf des Hochwasserrisikomanagementprozesses näher betrachtet werden. Die Risikogewässer werden turnusgemäß überprüft und aktualisiert. Derzeit gibt es in NRW 456 Gewässer mit potenziellem signifikanten Hochwasserrisiko (insgesamt 6.029 Kilometer Gewässerlänge).
Hier finden Sie weitere Informationen zum Schritt Risikobewertung:
- Kriterien und Vorgehensweise --> Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko
- Ergebnisse und Dokumentation --> Risikobewertung 2024
- Bericht „Überprüfung und Aktualisierung der vorläufigen Risikobewertung im 3. Zyklus der EU-HWRM-RL sowie Aktualisierung der Risikogewässer“ (2024)
Schritt 2: Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten
Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen die überfluteten Flächen und Wassertiefen für drei Hochwasserszenarien dar:
- HQhäufig: Das Hochwasser tritt im Mittel alle 10 bis 20 Jahre auf, also relativ häufig.
- HQ100: Das Hochwasser tritt im Mittel alle 100 Jahre auf.
- HQextrem: Das Extremhochwasser tritt im Mittel deutlich seltener als alle 100 Jahre auf.
Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) zeigen für jedes der drei Hochwasserszenarien auf, wo Einwohner oder Schutzgebiete betroffen sind, wo Kulturobjekte potenziell gefährdet sind und von welchen Industrieanlagen Gefährdungen ausgehen können. Die Karten wurden 2012/2013 für alle Risikogewässer des 1. Zyklus erarbeitet und veröffentlicht. Alle sechs Jahre erfolgt eine Überprüfung und, soweit erforderlich, Aktualisierung. Dies geschieht für jene Gebiete, bei denen sich im Rahmen der Überprüfung und Aktualisierung der Risikogewässer oder aus anderen Erkenntnissen eine maßgebliche Veränderung der Risikosituation ergeben hat.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Schritt Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten:
Schritt 3: Hochwasserrisikomanagementpläne
Die Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten die Ziele und Maßnahmen, mit denen alle Akteure versuchen, zukünftig die Hochwasserschäden zu verringern. Dabei liegt der Schwerpunkt der Pläne auf Maßnahmen zur Vermeidung, zum Schutz und zur Vorsorge vor Hochwasserereignissen. Ebenfalls werden Maßnahmen zur Hochwasserbewältigung und zur Regeneration im Nachgang eines Ereignisses sowie Maßnahmen der Hochwasservorhersage und Frühwarnung berücksichtigt.
Mit den am 22.12.2015 erstmals veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplänen wurden für die nordrhein-westfälischen Teile der Flussgebiete Rhein, Maas, Ems und Weser jeweils zusammengefasst und dokumentiert, was die vielen beteiligten Akteure zur Verringerung von Risiken aus Hochwasserereignissen beitragen und zukünftig beitragen wollen. Damit wurden die seit vielen Jahren auf allen Ebenen des Landes bestehenden Aktivitäten zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge fortgeführt und im Sinne eines umfassenden Managements zum Umgang mit den Risiken erweitert.
Entsprechend den Vorgaben der EG-HWRM-RL und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird alle sechs Jahre überprüft und festgehalten, wie weit die Umsetzung der Maßnahmen vorangeschritten ist und welche weiteren/neuen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele erforderlich sind. Diese Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementpläne wird in jedem Zyklus nach Beschluss aller Bundesländer für die deutschen Teile der länderübergreifenden Flussgebiete (Rhein, Ems, Weser) in jeweils gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplänen vorgenommen. Für die Maas wird nach wie vor ein NRW-Plan als Beitrag zum internationalen Hochwasserrisikomanagementplan erstellt.
Kommunensteckbriefe enthalten Maßnahmen vor Ort
Obgleich die Hochwasserrisikomanagementpläne länderübergreifend erstellt werden, sind der Kern des Hochwasserrisikomanagements die Maßnahmen der Akteure vor Ort. Diese werden für die übergeordneten Pläne lediglich zusammengefasst. Die Planung und die Umsetzung selbst geschehen regional und lokal.
Zusätzlich zu den Hochwasserrisikomanagementplänen bieten die Kommunensteckbriefe eine Übersicht aller für das Gebiet der Kommune relevanten Maßnahmen. Sie enthalten detaillierte Informationen zu den geplanten, in Umsetzung befindlichen oder bereits umgesetzten Maßnahmen. Aufgeführt sind nicht nur Maßnahmen der Kommune selbst, sondern auch die des Landes (z. B. Erstellung von Broschüren) und Maßnahmen anderer Akteure (Wasserverbände, Unternehmen etc.).
Hier finden Sie weitere Informationen zum Schritt "Hochwasserrisikomanagementpläne"
- Hochwasserthemen --> Maßnahmenplanung und Monitoring (inhaltliche Erläuterung)
- Ergebnisse und Dokumentation --> Pläne und Karten --> Hochwasserrisikomanagementpläne (Erläuterungen und Berichte)
- Kommunensteckbriefe
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