Hochwasserrisikomanagement - Pläne und Karten
Hier finden Sie die Karten und Pläne, die zur Umsetzung der HWRM-RL erarbeitet wurden.
Die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und -plänen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG), die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Hochwasserrisiken zu bewerten und darzustellen.
In deutsches Recht wurde die Richtlinie insbesondere durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt. Nach den §§ 73 und 74 WHG sind die Länder verpflichtet, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Gewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
Die konkrete Umsetzung erfolgt auf Länderebene, in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Landeswassergesetzes (LWG NRW) durch das Land Nordrhein-Westfalen. Konkret zuständig für die Umsetzung sind die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) steuert den Gesamtprozess.