
Die Eifel-Rur / ©LANUV NRW
Lebendige Gewässer entwickeln
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dient dem Schutz der Gewässer als Trinkwasserreservoir und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Der Zustand der Wasserkörper, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die Überwachung sowie die zu ergreifenden Maßnahmen werden im Bewirtschaftungsplan dokumentiert. Weiterhin finden Sie hier Informationen zur Umsetzung und zu den Eigenschaften der Oberflächengewässer, wie Fließgewässertypen und Gewässerstruktur.