Beteiligung der Öffentlichkeit
Welche Möglichkeiten gibt es, sich zu beteiligen und wie wird die Öffentlichkeit informiert?
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie auch der Wasserrahmenrichtlinie. Sie erfolgt über Informationsveranstaltungen und -medien, Anhörungen und digitale Beteiligungsangebote sowie über regionale und überregionale Beteiligungsgremien.
Die HWRM-Pläne gelten jeweils für sechs Jahre und werden turnusmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Die nächste Aktualisierung ist für Ende 2027 vorgesehen.
Im Rahmen der Beteiligung zu den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Plänen) erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich in den Planungsprozess einzubringen. Die zuständigen Behörden veröffentlichen die Hochwasserrisikomanagementpläne mit den zugehörigen Umweltberichten und sind angehalten, eine aktive Beteiligung der interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Risikomanagementpläne zu fördern (§ 87 LWG, § 42 UVPG).
Strategische Umweltprüfung (SUP)
Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden die erstmals 2015 aufgestellten länderspezifischen Hochwasserrisikomanagementpläne fortgeschrieben. Seit dem 2. Zyklus erfolgt die Aufstellung der HWRM-Pläne – im Unterschied zum 1. Zyklus – flussgebietsbezogen und länderübergreifend. Entsprechend werden bei der Fortschreibung der nationalen HWRM-Pläne von Ems, Maas, Rhein und Weser die nordrhein-westfälischen Belange berücksichtigt.
Gemäß § 34 in Verbindung mit § 35 sowie Anhang 5 in der Bekanntmachung vom 19.06.2020 (BGBl. I S.1328) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Diese hat zum Ziel aus den HWRM-Plänen resultierende erhebliche Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.
Die Aufstellung dieser Pläne sowie die inhaltliche Bearbeitung der jeweils zugehörigen SUP wird durch die Geschäftsstellen der zuständigen Flussgebietsgemeinschaft (FGG) unter Einbindung der betroffenen Bundesländer koordiniert. Das deutsche Maas-Einzugsgebiet liegt ausschließlich innerhalb von Nordrhein-Westfalen (NRW). Insofern ist die Bezirksregierung Köln für die Aufstellung des HWRM-Plans Maas inklusive der Durchführung der SUP zuständig; eine länderübergreifende Koordination ist nicht erforderlich.
Scoping-Prozess
Das notwendige Scoping, also die Feststellung des Untersuchungsrahmens sowie die Ermittlung des Prüfinhalts und -umfangs, wird in NRW für alle vier genannten HWRM-Pläne durch die jeweils zuständige Bezirksregierung durchgeführt. Dabei werden gemäß § 17 Abs. 1 UVPG die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einbezogen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die HWRM-Pläne berührt wird.
Zusätzlich zu den obligatorisch zu beteiligenden Stellen werden auch Sachverständige, Behörden aus Nachbarstaaten, nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umweltvereinigungen sowie sonstige Dritte hinzugezogen (§ 15 Abs. 3 UVPG). Die beteiligten Stellen werden über die Beteiligungsmöglichkeit informiert und erhalten die entsprechenden Scoping-Unterlagen.
Offenlegung der Entwürfe der HWRM-Pläne
Nach Fertigstellung der Entwürfe der HWRM-Pläne und der Umweltberichte erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Entwürfe der HWRM-Pläne und der zugehörigen Umweltberichte einzusehen:
- Offenlage bei den zuständigen Bezirksregierungen:
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
- www.flussgebiete.nrw.de (über diese Internetseite)
Stellungnahmen und Synopse
Die in NRW eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und – mit Ausnahme der Maas – innerhalb der Flussgebiete mit den anderen Ländern abgestimmt. Unter Berücksichtigung länderspezifischer Belange fließen die Ergebnisse in den Entwurf der Umweltberichte ein. Die Stellungnahmen werden in den Scoping-Papieren und Synopse-Dokumenten berücksichtigt.
Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
Wie im WHG verankert, erhält die Öffentlichkeit in festgelegten Zeiträumen Zugang zur Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahrenkarten, den Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplänen.
Die in Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind im Internet öffentlich verfügbar unter:
Alternativ finden Sie die Karten online im Fachinformationssystem für die Wasserwirtschaft in NRW:
Einen bundesweiten Überblick über die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erhalten Sie unter
Generelle Information der Bevölkerung
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium führt Veranstaltungen zum Hochwasserrisikomanagement durch, zu denen sowohl die Fachöffentlichkeit als auch interessierte Bürger*innen eingeladen sind.
Zusätzlich werden Informationen in Form von Broschüren, Faltblättern und Internetpräsentationen bereitgestellt.
Weiterführende Informationen zu den Veranstaltungen Sie unter Meldungen und Termine.