flussgebiete.nrw

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die WEB-Seite Flussgebiete (www.flussgebiete.nrw.de)

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Online-Karten und Kartendienste auf unseren Websites sind nach Art 1 Abs. 4 Buchst. d der Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Anforderungen ausgenommen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen IT.NRW vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG. 

Wichtiger Hinweis:

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen kann frühestens im Januar 2024 durchgeführt werden. Die Verzögerung entsteht aufgrund eines technisch notwendigen Upgrades des Content-Management-Systems nrwGOV, das zunächst von unserem technischen Dienstleister Information und Technik Nordrhein-Westfalen erfolgen muss. Sobald dieses durchgeführt wurde, wird der Barrierefreiheitstest durchgeführt und die Ergebnisse auf dieser Unterseite veröffentlicht.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aus Selbstbewertungen anderer Web-Seiten auf Basis des auch hier zugrundeliegenden Softwareframeworks ist bekannt, dass die folgenden Probleme auftreten können:

  • Texte sind aufgrund von nicht ausreichend starken Kontrasten teilweise nur schwer lesbar.
  • Aufgrund von Fehlern in der HTML-Struktur, kann es zu Problemen bei der Nutzung von Screenreadern kommen.
  • Bei der Nutzung der Seite ohne Maus (Tastatursteuerung) ist das Hauptmenü nicht mit den Pfeiltasten zu steuern. Hierdurch können die Navigationspunkte in den einzelnen Ebenen nicht übersprungen werden.
  • Die Position des aktuellen Fokus ist für einzelne Elemente auf der Seite nur schwer erkennbar.
  • Screenreader lesen nicht vollständig die Inhalte des Cookie-Banners vor.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08.12.2023 erstellt.

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Hinweise und Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags.nrw.de (ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.