Maßnahmenplanung und Monitoring
Auf dem Weg vom abstrakten Maßnahmentyp zur Identifizierung, Planung und Umsetzung von konkreten Vorhaben arbeiten die Akteure eng zusammen.
Hier wird es für die verschiedenen Akteure konkret, denn sie sind für die Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen in ihrem Handlungsbereich verantwortlich: Die Kommunen beispielsweise für Maßnahmen der Bauleitplanung, die Feuerwehren für die Erarbeitung von Evakuierungsplänen und die Landwirte für Nutzungsanpassungen ihrer Flächen. Neben baulichen Maßnahmen liegt ein Schwerpunkt auf der Information der Anwohner z. B. durch Broschüren über die Möglichkeiten der Eigenvorsorge. Die Maßnahmen sollen ineinandergreifen und sich ergänzen.
Die Bezirksregierungen regen die Akteure zu Maßnahmen an und prüfen, ob die geplanten Maßnahmen zielführend sind und nicht zulasten eines Ober- oder Unterliegers gehen. Denn bei der Maßnahmenplanung gilt das Solidaritätsprinzip: Oberlieger sollen beispielsweise keine Hochwasserschutzanlagen bauen, die ihr Hochwasserproblem zwar lösen, aber das der Unterlieger verschärfen.
Übersichten zu allen den konkreten Maßnahmen finden Sie in den kommunalen Steckbriefen zum Hochwasserrisikomanagementplan.
Stand der Maßnahmenumsetzung
Die Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements erfolgt fortlaufend und wird alle sechs Jahre dokumentiert.
Zur Überprüfung der Fortschritte sind die Informationen zu jedem Maßnahmentyp in einer landesweiten Datenbank erfasst. Auf dieser Grundlage lassen sich Abfragen erstellen, die zu jedem Zeitpunkt den Soll-Zustand der Umsetzung aufzeigen.
Da die Maßnahmentypen jeweils den zuständigen Akteuren zugeordnet sind, kann gezielt der tatsächliche Umsetzungsstand abgefragt werden. Die Informationen aus den Rückläufen dieser Abfragen sind dann die Basis für die Fortschreibung der Maßnahmenplanung in der landesweiten Datenbank. Eine solche Abfrage bei den zuständigen Akteuren wird mindestens alle sechs Jahre durchgeführt und bei Bedarf mit der Ermittlung der Ist-Zustände für die WRRL koordiniert.
Beispiele für bereits umgesetzte Maßnahmen
Stadt Paderborn: Informationsbroschüre "Bauen bei Hochwasser- und Überflutungsrisiken"
- Maßnahmentyp: T08-03 Informationsmaterial für Bevölkerung und Wirtschaft mit Anleitungen zur Eigenvorsorge
- Umsetzungszeitraum: 2015 bis 2021
- Maßnahmenträger: Stadt Paderborn
- Risikogewässer: Alme, Beke, Ellerbach, Lippe, Pader, Rothebach, Springbach
- Weitere Informationen
Stadt Stadtlohn: Beseitigung von Engstellen unter Beachtung der WRRL
- Maßnahmentyp: T06-01 Aufweitung von Abflussquerschnitten
- Umsetzungszeitraum: 2015 bis 2021
- Maßnahmenträger: Stadt Stadtlohn
- Risikogewässer: Berkel
- Weitere Informationen
- Vortrag "Hochwasserschutzkonzept der Stadt Stadtlohn", Mathias Pennekamp, NRW-HWRM-Symposium, 10. / 11. Januar 2018
Stadt Gummersbach: Bau einer Flutmulde zum Schutz einer Kläranlage
- Maßnahmentyp: T08-02: Durchführung von Objektschutzmaßnahmen an Infrastruktureinrichtungen (z. B. Trinkwasserbrunnen, Verteilerstationen etc.)
- Umsetzungszeitraum: 2014 bis 2021
- Maßnahmenträger: Aggerverband
- Risikogewässer: Agger
- Weitere Informationen
- Vortrag "Kooperation von Kommunen und Wasserverbänden bei der Maßnahmenumsetzung- Beispiele", Lothar Scheuer, NRW-HWRM-Symposium 13./14. Januar 2016)
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