Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Rheingraben Nord
Die WRRL im Einzugsgebiet des Rheingraben Nord – informieren Sie sich!
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet des Rheingraben-Nord ist in vollem Gange.
Das Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord bezeichnet das Einzugsgebiet des Rheins in Nordrhein-Westfalen. Das Gebiet wird im Süden begrenzt durch die Landesgrenze der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen (Bad Honnef). Im Norden endet der Abschnitt an der niederländisch-deutschen Grenze (Kleve-Bimmen).
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Düsseldorf sowie die Bezirksregierung Köln.
Die Bezirksregierungen haben weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewirtschaftungsplan.
Es läuft gut im Einzugsgebiet Rheingraben-Nord!
Im Einzugsgebiet des Rheingraben-Nord waren und sind Verbesserungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig.
Das Maßnahmenprogramm des Landes enthält mehrere tausend sogenannte Programmmaßnahmen, mit denen der gute Zustand der Oberflächenwasserkörper und der Grundwasserkörper erreicht werden soll. Hinter den meisten verbergen sich teilweise komplexe Bündel von Einzelmaßnahmen, die in den Umsetzungsfahrplänen konkretisiert wurden. Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms liegen in der Reduzierung der Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen, der Niederschlagswasserbeseitigung und der Verbesserung der Gewässerstrukturen.
Mittlerweile befindet sich der Umsetzungsprozess in vollem Gang; so auch im Einzugsgebiet des Rheingraben-Nord. Vor allem an den vielen kleineren Zuflüssen, aber auch am Rhein selbst werden Maßnahmen umgesetzt.
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