Zuständige Behörden und Bearbeitungsgebiete
Hier erfahren Sie, welche Behörden in NRW zuständig sind und wie die Umsetzung der HWRM-RL räumlich organisiert ist.
Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Ems, Maas, Rhein, Weser. Für den Planungsprozess werden diese großen Flussgebiete in Teileinzugsgebiete unterteilt.
Die Zuständigkeit für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne liegt bei den Bezirksregierungen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) steuert den Gesamtprozess.
Die Bezirksregierungen erarbeiten mit den zuständigen Akteuren (Kommunen, Kreise, Wasser- und Deichverbände und andere) einen gemeinsamen Plan für die jeweilige Gewässer-Region.
Übersicht der Zuständigkeiten der Bezirksregierungen für die Teileinzugsgebiete
Teileinzugsgebiet | Federführende Bezirksregierung | Internetseite |
Deltarhein | Bezirksregierung Münster | www.brms.nrw.de |
Ems | Bezirksregierung Münster | www.brms.nrw.de |
Emscher | Bezirksregierung Münster | www.brms.nrw.de |
Erft | Bezirksregierung Köln | www.brk.nrw.de |
Lippe | Bezirksregierung Arnsberg | www.bra.nrw.de |
Maas Nord | Bezirksregierung Düsseldorf | www.brd.nrw.de |
Maas Süd | Bezirksregierung Köln | www.brk.nrw.de |
Rheingraben Nord | Bezirksregierung Düsseldorf | www.brd.nrw.de |
Ruhr | Bezirksregierung Arnsberg | www.bra.nrw.de |
Sieg | Bezirksregierung Köln | www.brk.nrw.de |
Weser | Bezirksregierung Detmold | www.brdt.nrw.de |
Wupper | Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Köln | www.brd.nrw.de www.brk.nrw.de |
Ahr, Kyll und Lahn
Die Erarbeitung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für Ahr und Kyll erfolgt durch das Land Rheinland-Pfalz. Nähere Informationen finden Sie auf der Hochwassergefahrenkarten-Seite der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz .
Die Lahn stellt in NRW kein eigenes Teileinzugsgebiet dar. Für die zum Einzugsgebiet der Lahn in NRW gehörenden Risikogewässer (Lahn und Banfe) hat die Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) Karten und Pläne erarbeitet.
Umsetzungszyklen und Flussgebiete
Der erste Zyklus dauerte von 2010 bis 2015. Der 2. Zyklus begann 2016 und endete 2021. Danach werden die Aktivitäten im 6-Jahres-Rhythmus fortgesetzt.
Das Umweltministerium hat im 1. Zyklus der HWRM-RL für jede Flussgebietseinheit in NRW (Ems, Maas, Rhein, Weser) den nordrhein-westfälischen Beitrag zum Hochwasserrisikomanagementplan erstellt. Für den Rhein gab es ergänzend dazu jeweils einen Beitrag aus den Teileinzugsgebieten mit einem detaillierteren regionalen Bezug.
Im 2. Zyklus wird nach einem Beschluss der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für jedes länderübergreifende Flussgebiet ein gemeinsamer Hochwasserrisikomanagement-Plan aufgestellt. NRW ist dabei an der Aufstellung der Pläne für den Rhein, die Ems und die Weser beteiligt. Die Aufstellung der Pläne erfolgt unter der Federführung der zuständigen Flussgebietsgemeinschaft (FGG) in Zusammenarbeit der beteiligten Länder (z.B. FGG Rhein zusammen mit acht Bundesländern). Der Plan für die Maas wird von NRW als einzigem beteiligten Deutschen Flussgebiet allein erstellt.
Die Flussgebiete Ems und Weser haben sich diesem Vorgehen angeschlossen. Für die Maas ist NRW das einzige Bundesland mit Anteil am Flussgebiet, daher wird NRW den deutschen Beitrag zum Hochwasserrisikomanagement-Plan erstellen.
Nationale und Internationale Ebene
Auf nationaler Ebene werden die Beiträge aus den Bundesländern innerhalb eines Flussgebietes koordiniert und in einem nationalen Hochwasserrisikomanagementplan für jedes Flussgebiet (z. B. Rhein, Ems, Weser) zusammengefasst. International findet eine weitere Zusammenfassung in den staatenübergreifenden Flussgebieten (z. B. Maas, Rhein, Ems) statt.
Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission zum Thema Flood Risk Management .
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