Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko
Was bedeutet das signifikantes Hochwasserrisiko und welche Gebiete sind betroffen?
Ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht dort, wo aufgrund möglicher Schäden durch Hochwasser davon auszugehen ist, dass ein öffentliches Interesse besteht, Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen. Als Kriterien dienen die Risiken für die vier Schutzgüter: menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeit, Umwelt und Kulturerbe.
Für Gewässerabschnitte mit einem signifikanten Hochwasserrisiko werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt.
Wie werden die Gebiete mit einem signifikanten Hochwasserrisiko ermittelt?
Die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko werden im Umsetzungsschritt "Vorläufige Bewertung" ermittelt. Dabei werden aus der Vielzahl der Flüsse und Bäche anhand der oben genannten Kriterien die Gewässer herausgefiltert, bei denen möglicherweise ein „signifikantes Hochwasserrisiko“ besteht.
Im 2. Zyklus der Umsetzung wurden die Daten bis Ende 2018 aktualisiert. Hier finden Sie die Ergebnisse der vorläufigen Risikobewertung 2018.
Ausgangsbasis war das bestehenden Risikogewässernetz aus dem 1. Zyklus. Die vorhandenen Risikogewässer sowie die bisher als nicht signifikant hochwassergefährdet eingestuften Gewässer wurden überprüft auf neue risikorelevante Erkenntnisse. Alle Ergebnisse dieser Überprüfung wurden von Experten vor Ort plausibilisiert und das Risikogewässernetz ggf. aktualisiert.
Im 1. Zyklus wurde die vorläufige Bewertung 2011 durchgeführt. Hier finden Sie die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung 2011.
Kriterien für ein signifikantes Hochwasserrisiko (2018)
Bei der Risikobewertung 2018 wurden bei der Bewertung bundesweit vereinbarte Kriterien zugrundegelegt:
Für Personen- und Sachgefährdungen wurde das Schadenspotenzial verwendet. Während bei der menschlichen Gesundheit keine Zahlen für die Bewertung herangezogen werden können, wurde für die anderen Schutzgüter jeweils eine bestimmte potenzielle Schadenssumme als Anhaltswert angesetzt, z. B. ein Wert von 500.000 Euro pro Siedlungsgebiet.
Für den Bereich Umweltgefährdungen wurde geprüft, ob an dem jeweiligen Gewässerabschnitt Anlagen mit umweltgefährdenden Stoffen, Schutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete oder Badegewässer liegen.
Für das Schutzgut Kulturerbe wurden Gewässerabschnitte überprüft, an denen eine UNESCO Weltkulturerbestätte von Hochwasser beeinträchtigt werden könnte.
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