Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kann nur dann zum Erfolg führen, wenn alle daran mitwirken. So kann sichergestellt werden, dass alle erfahren, was zu tun ist, ohne dass die geplanten Maßnahmen den Einzelnen überfordern. Nordrhein-Westfalen nimmt die Beteiligungspflicht ernst und bietet eine große Vielfalt von Beteiligungsmöglichkeiten an, über die wir Sie hier informieren. Achten Sie dazu auch auf die Hinweise und Termine auf der Startseite.
Auch Sie sind gefragt!
Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist nur dann erfolgreich, wenn alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch die Nutzerinnen und Nutzer von Grund- und Oberflächenwasser daran mitwirken. So können wir die Situation der Gewässer in Europa nachhaltig verbessern, ohne dass die geplanten Maßnahmen den Einzelnen überfordern.
Nordrhein-Westfalen nimmt die Beteiligungspflicht ernst. Es besteht eine große Vielfalt von Beteiligungsmöglichkeiten von der Einbindung landesweiter Interessengruppen bis hin zu regionalen Runden Tischen oder Planungsgesprächen. An der Bewirtschaftungsplanung werden sowohl die Kommunen, Fachbehörden, Kreise und kreisfreien Städte sowie Regionalräte ebenso beteiligt wie die anerkannten Naturschutzverbände, die Wasserverbände, Interessenvertretungen der Gewässernutzer oder die Industrie- und Handelskammern. Und natürlich kann sich auch jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger beteiligen.
Wir informieren Sie auf diesen Internetseiten über die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten.
Achten Sie dazu bitte auch auf die Hinweise auf der Startseite und die dort angegebenen Termine.
Die förmliche Beteiligung
Artikel 14 der EG-WRRL schreibt ausdrücklich vor, dass die Öffentlichkeit intensiv in die Umsetzung eingebunden werden soll.
Dies gilt vor allem für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne. Speziell dafür sind drei verbindliche Stellungnahmephasen vorgesehen:
- Stellungnahme zu Zeitplan und Arbeitsprogramm
- Stellungnahme zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen
- Stellungnahme zum Entwurf von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm
Wir wollen das Wissen und die Ideen der Menschen vor Ort in die Planungen einbeziehen. So können wir gemeinsam alle Chancen, aber auch Einschränkungen erkennen und in der Planung berücksichtigen.
Wir wollen umsetzungsorientiert planen und durch die Beteiligungsphasen die Planungen weiter optimieren. So können wir gemeinsam mit den verschiedenen Partnern die Situation der Gewässer vor Ort effektiv verbessern und gleichzeitig die vielen Nutzungen von der Gewinnung von Trinkwasser und die Nutzung in der Landwirtschaft bis hin zur Schifffahrt und Erholung langfristig ermöglichen.
Deshalb bitten wir Sie, Ihr Wissen und Ihre Vorstellungen einzubringen!
Um europaweit auch für die Öffentlichkeitsbeteiligung Standards zu setzen, wurde schon im Jahr 2004 ein "Leitfaden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie" (s. u.) veröffentlicht.
Der Leitfaden vermittelt ein allgemeines Verständnis für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zusammenhang mit der EG-WRRL und gibt praktische Hilfestellungen für die unterschiedlichen Phasen der Bewirtschaftung. Es versteht sich als horizontaler Leitfaden, da die Beteiligung der Öffentlichkeit unterschiedliche Schritte der Umsetzung der Richtlinie betrifft und sie für die meisten dieser Schritte von Bedeutung ist.
"Beteiligung der Öffentlichkeit" wird definiert als "das Einräumen der Möglichkeit für die Bevölkerung, auf die Ergebnisse von Planungen und Arbeitsprozessen Einfluss zu nehmen" . Dabei werden unterschiedliche Ebenen der Einflussnahme mit einem jeweils unterschiedlichem Maß an Einbeziehung unterschieden. Die Richtlinie fordert aktive Beteiligung, Anhörung und Zugang zu Informationen. Hauptziel der Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Verbesserung der Entscheidungsfindung und die Vermeidung potenzieller Konflikte, Bewirtschaftungsprobleme sowie unnötiger Kosten. Mit Beispielen und Hilfestellungen zur Auswahl der Beteiligten sowie Hinweisen zum Umfang und zur zeitlichen Planung der Beteiligung wird dies verdeutlicht.
Die Ebene, auf der die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden sollte, wird nicht vorab festgelegt, sodass für jedes in der Richtlinie angesprochene Problem die passende Kombination aus Ebene, Interessengruppen, Art der Beteiligung der Öffentlichkeit und Methoden nach Bedarf bestimmt werden kann. Hilfe hierzu bietet die Stakeholderanalyse, die in Anhang I erläutert wird.
Der Begriff „Aktive Beteiligung" impliziert, dass Interessierte aktiv am Prozess mitwirken können und somit bei der Beratung der zuständigen Behörden eine Rolle spielen. Die Bedeutung der aktiven Beteiligung wird im Hinblick auf die einzelnen Planungsschritte näher erläutert und anhand von Beispielen für die Praxis illustriert.
Die von der Richtlinie vorgesehene Anhörung, als weniger intensive Form der Beteiligung der Öffentlichkeit, soll sicherstellen, dass Stellungnahmen, Auffassungen, Erfahrungen und Vorstellungen von Interessengruppen in den Prozess mit eingebunden werden. Sie ermöglicht im Gegensatz zur aktiven Beteiligung jeden Interessierten in die Entscheidungsfindung einzubinden Sie kann im Hinblick auf die aktive Beteiligung als Kontrolle fungieren, um festzustellen, ob alle Interessen und Ansichten repräsentiert waren. Die Anhörung ist als dreistufiger Prozess vorgesehen, der im Leitfaden auch unter Berücksichtigung praktischer Aspekte zur Organisation von Anhörungsverfahren beschrieben wird.
Als dritte Form der Beteiligung der Öffentlichkeit fordert die Richtlinie, dass die zuständigen Behörden den Zugang zu Informationen und Hintergrunddokumenten gewährleisten. Dabei wird dargestellt,
- wie eine ausreichende Informationsvermittlung in den verschiedenen Umsetzungsschritten sichergestellt werden kann,
- welche Art von Informationen auf welche Weise verfügbar gemacht werden sollen sowie
- wer diese Information vorhält und verbreitet.
Wiederholte Auswertungen und Berichterstattungen sollen den gesamten Prozess der Beteiligung der Öffentlichkeit für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar machen.
Es wird Wert darauf gelegt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso wie die eigentliche Umsetzung der EG-WRRL ein iterativer Prozess ist, der einer kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung unterliegt. Die zuständigen Behörden sollen aus den Ergebnissen der Beteiligung Schlüsse ziehen, um die derzeitige eigene Praxis zu beurteilen sowie Grundlagen für die Entwicklung neuer Ansätze für die zukünftige Beteiligung der Öffentlichkeit zu schaffen.
Das Originaldokument (englisch, pdf) können Sie hier herunterladen:
CIS-Guidance No. 8: Public Participation in Relation to the Water Framework Directive.
Eine deutsche Übersetzung (ohne Anhänge) stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
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