Planungsräume in NRW
Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen der EG-WRRL erfordern eine Betrachtung auf verschiedenen räumlichen Bezugsebenen. Für die Umsetzung in NRW gelten drei verschiedene Arten von Planungsräumen: Flussgebiete, Teileinzugsgebiete und Planungseinheiten.
Flussgebiete
Nordrhein-Westfalen hat Anteile an den Einzugsgebieten von 4 Flussgebietseinheiten: Rhein, Weser, Ems und Maas. Auf dieser Ebene erfolgt die Abstimmung mit anderen Bundesländern und/oder anderen Mitgliedsstaaten sowie die Berichterstattung an die EU-Kommission.
Durch Anklicken eines der Gebiete in der nebenstehenden Karte gelangen Sie zu einem der Flussgebiete.
Flussgebiete in NRW / © MUNV NRW
Teileinzugsgebiete/Arbeitsgebiete
Für die Bewirtschaftungsplanung wurde die Landesfläche von Nordrhein-Westfalen in 14 Teileinzugsgebiete aufgeteilt. Das sehr kleine Teileinzugsgebiet Mittelrhein/Mosel (in der Karte die kleinen weißen Bereiche an der Grenze zu Rheinland-Pfalz und Hessen) und das Teileinzugsgebiet der Schifffahrtskanäle werden in dieser Karte nicht dargestellt; Informationen hierzu finden Sie in den Planungseinheiten-Steckbriefen.
Durch Anklicken eines der Gebiete in der nebenstehenden Karte gelangen Sie zu einem der 12 genannten Teileinzugsgebiete.
Teileinzugsgebiete in NRW / © MUNV NRW
Planungseinheiten
Die Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf der Ebene der Planungseinheiten. Dies sind zusammenhängende Teilbereiche der Einzugsgebiete. Insgesamt gibt es etwas mehr als 80 Planungseinheiten.
Ausführliche Informationen über die Planungseinheiten finden Sie in den aktuellen Planungseinheiten-Steckbriefen.
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