Vor dem Hochwasser
Hier findet Ihre Kommune Informationen und Angebote für wirkungsvolles Hochwasserrisikomanagement.
Vorbeugende Maßnahmen nehmen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements eine priorisierte Rolle ein. Sie werden in Abstimmung mit den Bezirksregierungen für jede Kommune festgelegt und liegen in Form von Kommunensteckbriefen vor. Das Spektrum der darin enthaltenen planerischen, organisatorischen und technischen Handlungsmöglichkeiten ist vielfältig. Für Kommunen hat sich daher präventiver Hochwasserschutz zu einer ressortübergreifenden Querschnittsaufgabe entwickelt. Diese erfordert, das Handeln von Akteuren aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen über Verwaltungsgrenzen hinweg zielgerichtet zu koordinieren. Nur so kann die Umsetzung festgelegter Vorsorgemaßnahmen wie Bau- und Flächenvorsorge, natürlicher und technischer Hochwasserschutz, Katastrophenschutz oder ein entsprechendes Frühwarnsystem erfolgreich gelingen.
Zielführend ist zudem, dass die Maßnahmenplanung und -umsetzung in einem 6-Jahreszyklus evaluiert werden. Das sichert die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung dieses Vorsorgeprozesses. Weitere Informationen zur Maßnahmenplanung im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements finden Sie unter dem Thema „Hochwasserrisikomanagement in NRW“.
Risikoinformationen sind die Grundlage
Die Grundlage zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwasservorsorge bilden detaillierte Informationen zu potenziellen Gefährdungen und Risiken durch Hochwasser. Wesentlich sind dabei die durch das Land NRW erarbeiteten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten. Aus ihnen lassen sich über eine Adresssuche die als Risikogebiete eingestuften Gewässerabschnitte einer Kommune ermitteln. Aus den gewonnenen Informationen und Daten sind Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln und zu bewerten. Dabei können mögliche Interessenkonflikte aber auch Synergien identifiziert werden. Wird dieser Prozess konstruktiv und transparent geführt, bildet sich auf allen Ebenen das für einen nachhaltigen Erfolg notwendige Risikobewusstsein heraus.
Bauleitplanung
Um gesunde und gefahrlose Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, sind Risikoinformationen über hochwassergefährdete Bereiche bei der Planung und der Abwägung über die Planung zu berücksichtigen. Diese Informationen fließen sowohl in den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) als auch den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) einer Kommune ein. Damit ist eine Siedlungsentwicklung möglich, die neue Risiken durch Hochwasser verhindert und bestehende reduziert.
Vor allem sind aber auch die wasserrechtlichen Verbote für die Bauleitplanung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie die Gebote für neue Baugebiete in Risikogebieten außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten zu beachten. Grundsätzlich sind neue Baugebiete gemäß Wasserhaushaltsgesetz in festgesetzten Überschwemmungsgebieten unzulässig (Ausnahmen siehe § 78 Abs. 3 WHG). Dies ist bei der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und bei der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) zu beachten.
Hochwasserschutz im Flächennutzungsplan
Für den Hochwasserschutz im Flächennutzungsplan gibt es folgende Darstellungsmöglichkeiten:
- Flächen für den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (z. B. Deiche, Dämme, Gräben, Kanäle, Vorfluter),
- weniger hochwasserempfindliche Nutzungen in Überschwemmungsgebieten durch Flächen für Landwirtschaft und Wald (z. B. Auwälder oder Grünflächen) sowie
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Aufstellung von Bebauungsplänen
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Gebieten, in denen gemäß Hochwassergefahrenkarten Gefahren durch Hochwasser vorhanden sind, die aber außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten liegen, müssen die Gefahren planerisch berücksichtigt und in der Abwägung behandelt werden. Das heißt, dass alle Möglichkeiten zur Risikovorsorge genutzt wurden und andere wichtige öffentliche Gründe für die Planung (z. B: keine anderen Entwicklungsflächen, standortgebundene Nutzungen) die bekannten und dargestellten Risiken überwiegen. Die Berücksichtigung der Hochwassergefahren geschieht beispielsweise durch:
- Freihaltung von besonders gefährdeten Bereichen,
- Festsetzung von Vorkehrungen gegenüber diesen Gefahren.
Sofern ein rechtskräftiger Bebauungsplan in einem von Hochwasser betroffenen Gebiet liegt, ist zu prüfen, ob Festlegungen zur Hochwasservorsorge möglich sind. Stellt sich nach Inkrafttreten eines Bebauungsplanes heraus, dass die vom Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen einer Überschwemmungsgefahr ausgesetzt sind, ist die Gemeinde gemäß § 1 Abs. 3 BauGB gehalten, ihre planerischen Festsetzungen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bereits zu einer Überflutung des Baugebiets gekommen ist. Dies geschieht z. B. durch die Festlegung der Höhenlage von Gebäudesohlen und von freizuhaltenden Bereichen oder durch die Festlegungen zur Ausführung von Gebäuden. Sofern noch keine Gebäude errichtet wurden, ist die Aufhebung des Bebauungsplanes, zumindest in Teilbereichen, eine effektive und gegebenenfalls erforderliche Risikominderungsmaßnahme.
Technischer Hochwasserschutz
Der Bau technisch-infrastruktureller Hochwasserschutzanlagen wie Deiche, Wehre oder mobile Schutzsysteme ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Hochwasserschutzes. Einen absoluten Schutz gewähren diese Anlagen jedoch nicht. Durch das Ineinandergreifen von Maßnahmen der Hochwasservorsorge, des Flächenmanagements und des technischen Hochwasserschutz kann das Restrisiko minimiert werden. Für Maßnahmen in diesem Bereich gewährt das Land NRW finanzielle Zuschüsse (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie).
Alarm- und Einsatzplan
Kommunen steht zur Vorbereitung auf den Ernstfall das Instrument der Alarm- und Einsatzplanung zur Verfügung. Je nach Ereignis und differenziert nach Vorlaufzeit des Ereigniseintritts sind darin erforderliche Maßnahmen, Abläufe und Verantwortlichkeiten in Abhängigkeit von den zu erwartenden Hochwasserpegeln festgehalten. Grundlegende Maßnahmen sind u. a. die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Maßnahmen im und am Gewässer, im öffentlichen Kanalnetz oder der Aufbau von mobilen Schutzsystemen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz von Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen. Spezielle Szenarien helfen, adäquat auf die Anforderungen dieser Einrichtungen einzugehen. Die Kommunikation der Abläufe mit allen für die Hochwasserbewältigung relevanten Stellen trägt dazu bei, Verantwortungsgefühl zu etablieren. Regelmäßige Übungen der möglichen Erstfälle schärfen die Fähigkeit zu sicherem Verhalten in Gefahrensituationen.
Mit Hilfe des internetbasierten Flut-Informations- und Warnsystems FLIWAS lässt sich der Alarm- und Einsatzplanung eigenständig erstellen.
Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen
Zur Unterstützung des Hochwasserrisikomanagements gibt es verschiedene Angebote des NRW Umweltministeriums sowie der Bezirksregierungen. Zahlreiche Broschüren und Informationen zu verschiedenen Themen des Hochwasserrisikomanagements stehen unter „Vertiefende Informationen“ zur Verfügung.
Für die Bewältigung einer zentralen Aufgabe der Kommunen – Vermittlung von Informationen über die Hochwassergefahren und Möglichkeiten zur Eigenvorsorge an die Bevölkerung – wurden Textbausteine für unterschiedliche Kommunikationswege (Internet, Presse, Broschüren/Flyer) erarbeitet. Die Idee für diese Textbausteine wurde im Rahmen eines Erfahrungsaustausches zum Thema „Kommunikation“ zwischen kommunalen Vertretern, Vertretern der Architekten- und der Ingenieurkammer, der Kommunalagentur und dem Ministerium entwickelt.
Hier sind die Textbausteine abrufbar:
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